Allgemeine Geschäftsbedingungen
© LOGINSECURE 2021
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Angebot und Vereinbarung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen, an denen Anbieter waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art an den Client. Ausnahmen und Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie vereinbart wurde ausdrücklich und schriftlich.
1.2 . Alle Angebote und sonstige Äußerungen des Lieferanten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich durch den Lieferanten sind angegeben. Der Client ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag an den Lieferanten angegebenen Größen, Anforderungen, Spezifikationen von der Leistung und anderen Datenbanken, die Lieferant basiert das Angebot auf diesen Daten.
1.3 Anwendbarkeit von Kauf, oder sonstige Bedingungen des Client wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder zerstört ist, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in vollem Umfang in Kraft.
1.5 Lieferant kann (weiteren) Anforderungen an die Kommunikation zwischen den Parteien oder die Bereitstellung von Rechtsakten durch E-Mail.
1.6 Lieferant hat das Recht vorzeitig die Geschäftsbedingungen zu ändern.
- Preise und Zahlung
2.1 Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (MWST. ) und sonstige Steuern, denen sie unterworfen werden durch die öffentliche Hand.
2.2 Wenn es Rate Zahlungen betrifft, ist der Lieferant berechtigt, schriftlich für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten Preise und Tarife anzupassen. Wenn, der Client/Auftraggeber nicht auf eine solche Anpassung einverstanden ist. Hat die Client/Auftraggeber das recht um innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis dem Vertrag zu kundigen. Der Vertrag wird dann beendet 30 Tagen nach Ablauf von dem Datum, welche in dem Vertrag ist festgelegt oder 30 Tagen nach Anfang von die neuen Preise oder Lieferungsbedingungen.
2.3 Die Vertragsparteien setzen sich die Daten, an denen der Lieferant die Gebühr für die vereinbarten Leistungen an den Auftraggeber Rekord berechnen. Rechnungen werden vom Client in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung bezahlt. In Ermangelung einer besonderen Bestimmung, ist der Client verpflichtet innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Zahlung auszusetzen oder zu verrechnen mit andere Rechnungen.
2.4 Wenn der Client die fälligen Beträge nicht rechtzeitig zahlt, ist LoginSecure ohne Vorwarnung oder Ankündigung erforderlich berechtigt auf den ausstehenden Betrag der gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Wenn, der Client nach schriftlicher Aufforderung oder Ankündigung nachlast zu zahlen ist LoginSecure berechtigt die Forderung zur Inkasso zu geben. In dem fall, ist die Client/Auftraggeber neben die fälligen Rechnungen de kosten für alle rechtlichen und sonstigen Kosten zu bezahlen. Client/Auftraggeber ist auch die Kosten verschuldet, wenn eine Verurteilung teilweise oder ganz wird ausgesprochen.
2.5 Alle Beträge werden jährlich mit dem Verbraucherpreisindex CBS (NL) indexiert
- Vertrauliche Informationen, Beschaffung Personal und Datenschutz
3.1 Jede der Parteien wird sichergestellt, dass alle Informationen von der jeweils anderen Partei erhalten, die, wie wir wissen oder sollten wissen, das ist es vertraulich, geheim gehalten werden, es sei denn, eine rechtliche Verpflichtung deren Preisgabe. Die Vertragspartei, bei der die vertraulichen Informationen, wird sie dort nur für den Zweck, für den sie zur Verfügung gestellt werden. Daten sind in jedem Fall als vertraulich betrachtet, wenn dies von einer der Parteien als solche gekennzeichnet werden.
3.2 Jede der Parteien für die Dauer der Vereinbarung sowie ein Jahr nach Beendigung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, die Mitarbeiter der anderen Vertragspartei, die beteiligt sind oder waren bei der Umsetzung des Abkommens, im Service oder in anderer Weise, direkt oder indirekt, zu beschäftigen. Der Lieferant ist nicht der Stimme enthalten auf Zustimmung gegebenenfalls wenn der Client über eine angemessene Entschädigung.
3.3 Der Auftraggeber stellt den Lieferanten von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer vom Auftraggeber geführten persönlichen Registrierung registriert oder verarbeitet wurden oder für die der Auftraggeber nach dem Gesetz anderweitig verantwortlich ist, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen vorliegen sind nur dem Lieferanten zuzurechnen
- Vorbehaltlich der Sachen und Rechte, Fall Bildung und Aufbewahrung
4.1 Alle gelieferten Waren an den Client, wenn Benutzerdefinierte, bleiben Eigentum des Lieferanten, bis alle zu zahlenden Beträge für den Client erbracht wurden oder werden im Rahmen des Abkommens oder hat oder noch alles funktioniert, wie auch alle anderen Beträge, die der Client wegen der Mängel in der Verpflichtung ist, ausschließlich an den Lieferanten erfüllt sind. Ein Client, der als Wiederverkäufer auftritt, alle Angelegenheiten, die unter dem Vorbehalt der Titel des Lieferanten kann verkaufen und durch die Bereitstellung in dem Maße, in dem dieser ist häufig im Rahmen der normalen Ausübung seines Geschäfts. Wenn der Client (teilweise) durch vom Anbieter bereitgestellte Angelegenheiten ist ein neuer Fall, stellt der Client, dass Fall nur für Lieferanten und Client des neu gebildeten Fall für Lieferanten, bis der Client alle Forderungen im Rahmen des Abkommens erfüllt ist, Lieferant hat in diesem Fall auf die Zeit der vollen Zufriedenheit der Client alle Rechte als Eigentümer des neu gebildeten Fall. Im Fall von Leasingverträgen, die Anbieter Eigentümer der Konstruktionen, Skizzen, Skripte, cms, Software, (digital) Dateien, etc. und gibt der Lizenz auf Client.
4.2 Rechte, sofern es zweckmäßig ist, den Client immer noch gewährt oder übertragen unter der Voraussetzung, dass der Client die vereinbarten Zahlungen zeitnah und vollständig ausfuhrt.
4.3 Lieferanten können im Rahmen des Abkommens erhalten oder erstellt Business, Produkte, finanzielle Interessen, Daten, Dokumente, Dateien und (Zwischen- )Ergebnisse von den Diensten des Anbieters haben, trotz einer bestehenden Verpflichtung zum Thema, bis der Client gezahlt hat alle fälligen Beträge an den Lieferanten.
- Risiko
5.1 Die Gefahr von Verlust, Diebstahl oder Schäden an Eigentum, Produkte, Software oder Daten, die Gegenstand der Vereinbarung sind, auf dem Client auf zu dem Zeitpunkt, an dem dieser in die faktische macht der Client oder ein Bediensteter oder Beauftragter des Client.
- Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums
6.1 Alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum im Rahmen des Abkommens entwickelt oder zur Verfügung gestellten Software, Webseiten, Websites, Datenbanken, Anlagen oder andere Materialien, wie Analyse, Design, Dokumentation, Berichte, Angebote, sowie vorbereitende Material, basieren ausschließlich auf Lieferanten, Lizenzgeber und Lieferanten. Der Client erhält die rechte nur unter diesen Bedingungen und das Gesetz ausdrücklich eingeräumt. Eine andere oder weitergehende Rechte des Client zur Vervielfältigung von Software, Websites, Datenbanken oder anderen Materialien ist ausgeschlossen. Der Client nur noch verlängern ein Recht zur Nutzung ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar an Dritte.
6.2 Ist der Lieferant entgegen Artikel 6.1 bereit, sich zur Übertragung eines geistigen oder gewerblichen Schutzrechts zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur schriftlich und ausdrücklich eingegangen werden. Wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass geistige oder gewerbliche Schutzrechte an Software, Websites, Datendateien, Geräten oder anderen speziell für den Kunden entwickelten Materialien auf den Kunden übertragen werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Befugnis des Lieferanten, diese Entwicklung zu ändern. Zugrunde liegende Teile, allgemeine Prinzipien, Ideen, Entwürfe, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen und dergleichen, ohne Einschränkung, sie für andere Zwecke, entweder für sich selbst oder für Dritte, anzuwenden und zu nutzen. Eine Übertragung von Rechten an geistigem oder gewerblichem Eigentum berührt auch nicht das Recht des Lieferanten, Entwicklungen für sich selbst oder Dritte vorzunehmen, die denen ähneln, die im Auftrag des Kunden vorgenommen wurden oder werden.
6.3 Es ist dem Client nicht erlaubt Angabe bezüglich der Vertraulichkeit oder über Copyright, Marken, Handelsnamen oder anderen geistigen oder industriellen Eigentumsrechte aus die Software, Webseiten, Datenbanken, Geräte oder Materialien zu ändern oder zu löschen.
6.4 Der Lieferant darf die mit technischen Maßnahmen zu nehme für den Schutz der Software oder mit einem Blick auf die vereinbarte Beschränkungen in die Dauer des Rechts zur Nutzung der Software. Es ist dem Client nicht erlaubt wie eine technische Maßnahme zu beseitigen oder zu vermeiden. Wenn die Sicherheitsmaßnahmen den Effekt haben, dass der Client kein Backup der Software kann herstellen ist der Lieferant verpflichtet, ein Backup zur Verfugung zustellen an Client nur nach Anfrage.
6.5 Es sei denn, der Lieferant eine Sicherungskopie der Software zur Verfugung hat gestellt, kann der Client eine Sicherungskopie der Software, die nur dazu benutzt werden kann, zur Schutz vor ungewollten Verlust von Eigentum oder Schäden. Installation das Backup erfolgt erst nach unfreiwilliger Verlust von Eigentum oder Schäden. Sollte ein Backup installiert werden mit denselben Bezeichnungen und Angaben des Urheberrechts als vorhanden auf der Kopie (siehe 6.3).
6.6 Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen, der Client berechtigt ihn zur Verbesserung von Fehlern in der Software als notwendig ist für die beabsichtigte Verwendung der Software. Wo in dieser allgemeinen Bedingungen von "Fehlern", darunter versteht man das Wesentliche nicht mit dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt funktionelle oder technische Spezifikationen und, im Fall von Client spezifischer Software und Websites, in schriftlicher Form zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, die funktionalen und technischen Spezifikationen. Ein Fehler besteht nur, wenn der Client dieses nachweisen kann und wenn es reproduzierbar ist. Der Client wird Fehler unverzüglich Mitteilung an den Lieferanten.
6.7 Anbieter entschädigt der Client gegen jede Aktion eines Dritten, basiert auf der Behauptung, dass durch Anbieter selbst entwickelte Software, Websites, Datenbanken, Anlagen oder andere Materialien unter Verstoß gegen geltende Recht der Niederlande am geistigen Eigentum oder gewerbliche Schutzrechte, unter der Bedingung, dass der Client Lieferanten sofort schriftlich informiert über die Existenz und den Inhalt der Maßnahmen und der Umgang mit dem Fall, einschließlich der Regelungen im ganze verfügbar gibt an den Lieferanten. Der Client wird die erforderlichen Befugnisse, Information und die Beteiligung an Lieferanten geben, falls notwendig, in der Namen des Client, um zu währen gegen diese Klagen. Diese Pflicht endet, wenn die behauptete Verletzung im Zusammenhang mit (i) mit durch den Client für die Verwendung, Verarbeitung, Verarbeitung oder Beimischung von Lieferanten verfügbaren Materialien, oder (ii) Veränderungen in der Client Software, Website, Datenbanken, Anlagen oder andere Materialien vorgenommen hat oder durch Dritte. Wenn in gerader unwiderruflich durch den Lieferanten selbst entwickelte Software, Websites, Datenbanken, Anlagen oder andere Materialien verletzen Recht auf Zugehörigkeit zu einer dritten Partei geistiges oder gewerbliches Eigentum oder, wenn in der Stellungnahme des Lieferanten die Gelegenheit zu einer solchen Verletzung kommt, wird dafür sorgen, dass die Client Lieferanten, wenn möglich die geliefert, oder funktionell gleichwertige andere Software, Websites, Datenbanken, Anlagen oder auf andere Materialien ungestört fortgesetzt werden kann, zum Beispiel durch die Anpassung der Rechtsverletzenden Komponenten oder durch den Erwerb von Rechten zugunsten des Client. Wenn der Lieferant nicht nur oder nicht anders als für ihn (finanziellen) unvertretbare Weise nachteilig kann dafür Sorge tragen, dass der Client können auch weiterhin mit den im Lieferumfang enthaltenen ungestört, führt der Anbieter die gegen Gutschrift der Anschaffungskosten abzüglich und angemessene Gebühren zurück. Lieferant darf seine Wahl in diesem Zusammenhang als nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Jede andere oder weitergehende Haftung oder eine Klausel der Anbieter wegen der Verletzung der Rechte des geistigen oder industriellen Eigentumsrechte einer dritten vollständig ausgeschlossen ist, einschließlich der Haftung und Freistellungspflicht der Lieferant für Verstöße durch die Verwendung der im Lieferumfang enthaltenen Software, Websites, Datenbanken, Anlagen und/oder -materialien (i) in einem nicht durch den Lieferanten veränderter Form, (ii) in Verbindung mit nicht nach Hersteller geliefert oder bereitgestellt Geschäfts- oder Software oder ( iii) in anderer Weise als für die Geräte, Software, Websites, Datenbanken und/oder anderen Materialien entwickelt werden oder dazu bestimmt sind.
6.8.1 Der Client garantiert, dass keine Rechte Dritter Widerstand leisten gegen zur Verfügung zu stellen an dem Anbieter von Geräten, Software, Websites für Material (Bilder, Text, Musik, Domain Namen, Logos, usw.), Dateien, oder anderen Materialien, einschließlich der Löschung aus, mit dem Zweck der Verwendung, Bedienung, Installation oder Einbindung (z. b. In einer Website). Der Client entschädigt Lieferanten gegen jede Maßnahme, die sich auf der Grundlage der Behauptung, dass diese zur Verfügung stehen, verwenden, bearbeiten, installieren oder integrieren gegen etwaige Rechte Dritter.
- Die Zusammenarbeit mit dem Client; Telekommunikation
7.1 Der Client wird pünktlich gewährleisten für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Vereinbarung nützliche und notwendige Daten oder Informationen und kooperieren, einschließlich der Bereitstellung des Zugangs zu ihren Gebäuden. Wenn der Client im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Durchführung des Abkommens selbst engagierte Mitarbeiter, hat dieses Personal über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrung, Kapazität und Qualität.
7.2 Der Client trägt das Risiko für die Auswahl, den Einsatz und die Anwendung in seiner Organisation der Ausrüstung, Software, Websites, Datenbanken und andere Produkte und Materialien und der Lieferant Dienstleistungen zu erbringen, und ist auch zuständig für die Kontrolle und Sicherheit Verfahren und einem angemessenen Management.
7.3 Wenn der Client Software, Websites, Materialien, Dateien oder Daten auf einem Medium zu Lieferanten anbietet, wird das gemacht nach den geforderten Spezifikationen von Lieferant.
7.4 Wenn der Client die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten, Geräte, Software oder Personal, nicht rechtzeitig oder nicht in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen über die Entscheidung des Lieferanten gilt nicht in irgendeiner anderen Weise oder wenn der Client seine Verpflichtungen einhält, Lieferanten das Recht auf vollständige oder teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens und hat das Recht, die Kosten entsprechend ihrer üblichen Preise in Betracht gezogen werden, sofern das Recht des Lieferanten auf Ausübung eines anderen gesetzlichen Rechten.
7.5 In den Fällen, in denen die Arbeitnehmer des Lieferanten über die Lage der Arbeit für Client und wird dem Client in Rechnung gestellt die Betreuung durch das Personal in angemessenen gewünschten Einrichtungen, wie zum Beispiel einen Arbeitsplatz mit Computer und Telekommunikationseinrichtungen. Der Arbeitsbereich und Einrichtungen erfolgt im Einklang mit allen geltenden (gesetzlichen) Vorschriften und Verordnungen über die Arbeitsbedingungen. Der Auftraggeber schützt Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des Lieferanten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens werden Schaden erleiden, ist das Ergebnis von Handlungen oder Unterlassungen des Client oder unsichere Situationen in seiner Organisation. Der Client wird die geltende Hausregeln und Sicherheitsregeln innerhalb Ihrer rechtzeitig mitteilen und bekannt machen an die Mitarbeiter von Lieferant.
7.6 Wenn die Durchführung des Abkommens Gebrauch gemacht wird von Telekom-Einrichtungen, einschließlich des Internet, ist der Client verantwortlich für die richtige Wahl und die rechtzeitige und ausreichende Verfügbarkeit, mit Ausnahme derjenigen für die Einrichtungen im Rahmen der direkten Nutzung und Verwaltung von Lieferanten. Lieferant ist nicht haftbar für jegliche Schäden oder Kosten aufgrund von Übermittlungsfehlern, Störungen oder Nichtverfügbarkeit der Anlagen, es sei denn, der Client weist nach, dass diese Schäden oder Kosten sind das Ergebnis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten. Wenn die Durchführung des Abkommens Gebrauch gemacht wird von Telekom-Einrichtungen ist unter dem Titel Anbieter Client access- oder id-Codes zu vergeben. Lieferanten können Zugriffsrechte oder id-Codes ändern. Der Client befasst sich mit den Codes vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt und macht diese bekannt nur für autorisierte Mitarbeiter. Lieferant ist nicht haftbar für jegliche Schäden oder Kosten, die durch Missbrauch des Zugangs oder id-Codes.
- Lieferzeiten
8.1 Alle vom Lieferant angegebenen oder vereinbarten (Lieferung) sind basiert nach besten Wissen auf der Grundlage der Informationen auf den Abschluss des Vertrages . Lieferant probiert die vereinbarte Terminen zu halten so weit wie möglich. Die einfache Überfahrt von einem angegebenen oder vereinbarten (Lieferung) bringt Lieferant nicht im Scheitern. In allen Fällen, also wenn sich die Parteien schriftlich und ausdrücklich eine Frist vereinbart haben. Wenn, Lieferant der vereinbarte Termin nicht einhält, ist erst das Versäumnis fällig, wenn Client das schriftlich gemeldet hat. Lieferant ist nicht gehalten an einhalten von dem Liefertermin, wenn das beeinflusst wird durch Einfluss von außen welche nach Anfang von der Arbeit. Ebenfalls ist Lieferant nicht gehalten an die Vereinbarung, wenn Client Änderungen macht in Inhalt oder Umfang von dem Vertrag. Wenn, Überschreitung droht werden Lieferant und Client am schnellsten in Gespräch treten
- Aufhebungsvertrag
9.1 Jede der Parteien hat die Autorität auf Auflösung des Abkommens nur dann, wenn die andere Partei, noch immer in allen Fällen nach einer ordnungsgemäßen und so detailliert wie möglich förmliche Mitteilung und eine angemessene Zeit für die Auflösung der Mangel, nicht schuldhaft in die Erfüllung der grundlegenden Verpflichtungen des Abkommens.
9.2 Wenn eine Vereinbarung, die von ihrer Art her und der Inhalt nicht von Ehre endet, wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von jedem einzelnen Teilnehmer nach Absprache und Angabe von Gründen beendet werden durch schriftliche Kündigung. Wenn sich die Parteien nicht ausdrücklich ein Kündigung-Termin fest vereinbart haben, sollte die Kündigung eines angemessenen Zeitraums berücksichtigt werden. Parteien werden nimmer zur Zahlung einer Entschädigung für Kündigung gehalten werden.
9.3 Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften zu diesem Thema, kann der Client einer Kündigung der Vereinbarung von Dienstleistungen Einrufen, nur in den Fällen gemäß diesen Bedingungen.
9.4 Jede der Parteien kann die Vereinbarung ohne Ankündigung ganz oder teilweise schriftlich mit sofortiger Wirkung beenden, wenn Suspension von Zahlungen wird angefragt oder es handelt sich im Falle der anderen Partei Insolvenz beantragt wird, oder wenn die Gesellschaft der anderen Partei aufgelöst wird oder beendet anders als für die Zwecke der Wiederaufbau bzw. Zusammenlegung von Unternehmen. Anbieter wegen einer solchen Kündigung ist nie auf eine Rückerstattung, die bereits eingegangen ist oder für Schäden. Im Falle des Konkurses des Client Verlust des Rechts auf Nutzung von der Client Software automatisch.
9.5 Wenn der Client zum Zeitpunkt der Auflösung im Sinne von Artikel 9.1 bereits Leistungen für die Durchführung des Übereinkommens erhalten hat, wird diese Leistung und die damit verbundenen Verpflichtungen kein Objekt von Rückzug, es sei denn, der Client weist nach, dass Lieferanten in Bezug auf eine solche Leistung im Scheitern ist. In Rechnung gestellten Beträge vom Lieferanten vor der Auflösung, in Verbindung mit der er in Anwendung der Vereinbarung wurde bereits korrekt durchgeführt oder erbracht werden, bleiben in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorstehenden Satzes fällig und unbeschadet zum Zeitpunkt der Auflösung sind sofort fällig und zahlbar.
- Haftung
10.1 . Wenn der Lieferant haftet, ist diese Haftung beschränkt auf, was ist in dieser Bestimmung vorgesehenen, gesteuert wird.
10.2 . Wenn der Lieferant haftet für unmittelbare Schäden, die Haftung ist begrenzt auf bis zu doppelt so viel wie der Rechnungsbetrag, zumindest jener Teil des Auftrags, zu dem die Haftung betrifft, maximal bis zu $. 5000 - (FÜNFTAUSEND Euro). Die Haftung ist begrenzt auf den Höchstbetrag zu einem beliebigen Zeitpunkt den Betrag des Lieferanten durch den Versicherer in den häufig auftretenden Fall von Vorteil zu bieten.
10.3 . Abweichend von 10.2. In diesem Artikel ist festgelegt, in einem Job mit einem Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist die Haftung begrenzt auf die in den letzten sechs Monaten Honorar fällig.
10.4 . Im Rahmen der direkten Schädigung" ist nur:
Die angemessenen Kosten der Ermittlung der Ursache und Ausmaß des Schadens, soweit die Bestimmung bezieht sich auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen; alle angemessenen Kosten, die für die schlechte Leistung des Lieferanten zu dem Vertrag zu beantworten, es sei denn, dies ist nicht an Lieferanten, angemessene Kosten für die Schäden zu verhüten oder einzuschränken, sodass Client beweist, dass die Kosten haben zu einer Verringerung der direkten Schäden im Sinne dieser Bedingungen.
10.5 . Lieferant ist nicht haftbar für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, sowie Schäden durch Betriebsunterbrechung.
10.6 Die Haftung des Lieferanten wegen der zurechenbaren Versäumnis bei der Erfüllung des Vertrags erfolgt in allen Fällen nur dann, wenn der Client Lieferant unverzüglich und schriftlich entsprechend fehlen, und eine angemessene Zeit für die Auflösung der Mangel, und der Lieferant bleibt auch nach diesem Zeitraum zu verantwortenden kurze Aufnahmen im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten. Die Mitteilung muss so vollständig und ausführlich wie möglich Beschreibung der Fehler zu enthalten, sodass Lieferant in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
10.7 Voraussetzung für die Schaffung von recht auf Ausgleich ist noch, dass der Client den Schaden so schnell wie möglich nach der Schaffung von dem Anbieter schriftlich berichten. Keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen Lieferanten gelöscht durch der bloße Ablauf von 24 Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
10.8 Der Auftraggeber entschädigt Lieferant für alle Ansprüche von Dritten in Bezug auf die Produkthaftung als Folge eines Mangels in einem Produkt oder System, das durch den Client an einen Dritten und die bestand aus der vom Anbieter bereitgestellten Geräte, Software oder sonstige Materialien, mit Ausnahme, wenn und soweit der Client nachweist, dass der Schaden wurde verursacht durch die Anlagen und Geräte, Software oder andere Materialien.
10.9 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für alle (rechts) Personen, deren Zulieferer arbeitet bei der Umsetzung des Abkommens.
- Höhere Gewalt
11.1 Keine der Parteien ist verpflichtet zur Erfüllung von Verpflichtungen, wenn er verhindert ist, an einer durch höhere Gewalt. Unter höherer Gewalt sind unter anderem höhere Gewalt von Lieferanten der Lieferanten, die nicht angemessen erfüllt Verpflichtungen des Lieferanten durch den Client an den Lieferanten vorgesehen sind sowie die Unzulänglichkeit der Angelegenheiten, Materialien, Software von Drittanbietern, die Beanspruchung durch den Client an den Lieferanten wird empfohlen.
11.2 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger gedauert hat, als neunzig Tage, haben die Parteien das Recht auf Kündigung der Vereinbarung durch schriftliche Auflösung. Das im Rahmen des Abkommens, in dem Fall im Verhältnis abgerechnet, ohne, dass die Parteien sind darüber hinaus etwas zu entrichten sein wird.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Die Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Client ist deutsches Recht anwendbar. Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen 1980 ist ausgeschlossen.
12.2 Streitigkeiten, die zwischen dem Lieferanten und dem Kunden aufgrund einer zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung oder aufgrund weiterer daraus resultierender Vereinbarungen entstehen können, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den Schiedsregeln bei Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Berlin beigelegt und andere unbeschadet des Rechts der Parteien, eine Bestimmung für ein summarisches Schiedsverfahren zu beantragen, und unbeschadet des Rechts der Parteien, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
12.3 Um eine einvernehmliche Lösung eines bestehenden oder möglichen künftigen Streit zu testen, so kann jede Vertragspartei nach wie vor eine ICT-Mediation nach dem ICT-Mediation-Regeln der Stiftung Abrechnung Automatisierung nach Den Haag überstellt. ICT-Mediation gemäß der vorliegenden Verordnung zielt auf Vermittlung durch einen oder mehrere Vermittler anrufen. Dieses Verfahren führt nicht zu einem für beide Parteien verbindlich. Die Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Bestimmungen dieses Absatzes sind nicht gegen eine Partei, die beabsichtigt, das Verfahren der ICT-Mediation verläuft und aufgeführt in Artikel 12.2 Beilegung von Streitigkeiten folgt.
COMPUTER -DIENSTLEISTUNGEN
In diesem Kapitel wird der "Computer-Dienstleistungen" aufgelistet werden, zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten, wenn Lieferanten Dienstleistungen im Bereich der betrifft, das ist die automatische Verarbeitung von Daten mit Software und Geräten von der Lieferanten.
13 Geltungsdauer
13.1 Sofern der Vertrag bezieht sich auf die regelmäßigen oder regelmäßige Bereitstellung der betrifft, ist der Vertrag zwischen den Parteien für die Dauer, in der das Fehlen von einer Laufzeit von einem Jahr. Die Laufzeit der Vereinbarung wird automatisch verlängert werden jeweils für die Dauer der ersten Phase, es sei denn, der Client oder Lieferant beendet den Vertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Zeitraums.
14 Durchführung der Arbeiten
14,1 Auftragnehmer erledigt die Computer-Dienstleistungen nur im Auftraf vom Client. Wenn der Lieferant im Rahmen einer zuständigen bestimmten Befehl von einer öffentlichen Behörde in Bezug auf Daten des Client bzw. Computer-Dienstleistungen oder seiner Mitarbeiter, alle damit verbundenen Kosten auf den Client in Rechnung gestellt. Der Lieferant verpflichtet sich die Computer-Dienstleistungen mit Vorsicht bei der Client in Übereinstimmung mit den schriftlichen Verfahren und Termine.
14.2 Alle Daten für die Verarbeitung durch Lieferanten von Auftragnehmer, in Übereinstimmung mit den Bedingungen vorbereitet und durch den Client. Der Auftraggeber wird die Daten anliefern auf und abholen am Ort wo die Computer-Dienstleistungen stattfindet. Transport- und Transfer, in welcher Form auch immer, erfolgt für Rechnung und Risiko des Client, auch wenn dies vom Lieferanten wird gemacht oder zur Verfügung gestellt.
14.3 Der Client ist verantwortlich für Einreichung von allen Daten, eingereichte Materialien, Software, Verfahren und Anweisungen rechtzeitig an Lieferant. Alle eingereichte Sachen sind korrekt und vollständig, und dass alle Medien sind zur Einhaltung der Vorgaben des Lieferanten.
14.4 Alle Anlagen, bei denen durch den Lieferanten von Computer-Dienstleistungen, Software- und andere Sachen bleiben das Eigentum oder beziehungsweise des geistigen und gewerblichen Eigentum des Lieferanten, auch wenn der Client eine Gebühr zahlt für die Entwicklung oder den Erwerb an seinem Lieferanten. Lieferanten könnten die angelieferte Sachen des Client und erhaltenen Informationen und die Ergebnisse der Verarbeitung unter sich halten bis die Client alle fälligen Beträge bezahlt hat an den Lieferanten.
14.5 Der Lieferant ist berechtigt, Änderungen in den Inhalt oder die Tragweite die Computer-Dienstleistungen. Wenn solche Änderungen eine Änderung des Client Verfahren bringt, ist Lieferant verpflichtet den Client über diese so früh wie möglich zu informieren. Die Kosten für diese Änderung sind für das Konto des Client. In diesem Fall kann der Client den Vertrag kündigen durch schriftliche Mitteilung an den Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft tritt, es sei denn diese Änderung im Zusammenhang mit Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften oder andere von den zuständigen Behörden vorgegebenen Regeln oder der Lieferant die Kosten für diese Änderung wird.
14.6 Der Lieferant wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die von ihm bei der Ausführung des Computerdienstes verwendete Software rechtzeitig an Änderungen der niederländischen Gesetze und Vorschriften angepasst wird, die er im Rahmen seiner Dienste verwaltet. Auf Anfrage informiert der Lieferant den Kunden zu den üblichen Tarifen über die Folgen dieser Anpassungen für den Kunden.
- Sicherheit, Privatsphäre und Aufbewahrung
15.1 Lieferant erfüllt die Verpflichtungen von den Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Lieferant nimmt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz von persönliche Daten vor Verlust oder gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung.
15.2 Client sorgt dafür, dass alle Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich der Regeln durch oder unter dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Daten, strikt eingehalten werden, alle erforderlichen Anmeldungen durchgeführt werden, und alle erforderlichen Genehmigungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten erhalten werden. Der Client wird Lieferant alle relevanten Informationen umgehend schriftlich mit mitteilen.
15.3 Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter gegen den Lieferanten wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz und / oder andere Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten frei, die dem Lieferanten nicht zugerechnet werden können.
15.4 Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich staatlicher Institutionen, frei, die gegen den Lieferanten wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erhoben werden können.
- Gewährleistung
16.1 Der Lieferant ist nicht dafür verantwortlich, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse des Computerdienstes zu überprüfen. Der Kunde wird diese Ergebnisse nach Erhalt überprüfen. Der Lieferant garantiert nicht, dass der Computerdienst fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen bereitgestellt wird. Wenn Fehler in den Ergebnissen des Computerservices direkt auf Produkte, Software, Datenträger, Verfahren oder Betriebsmaßnahmen zurückzuführen sind, für die der Lieferant im Rahmen der Vereinbarung ausdrücklich verantwortlich ist, wiederholt der Lieferant den Computerservice, um diese Mängel nach bestem Wissen und Gewissen zu beheben, sofern der Kunde dies tut den Lieferanten so bald wie möglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ergebnisse des Computerdienstes schriftlich und ausführlich zu benachrichtigen. Eine Wiederholung ist nur dann kostenlos, wenn dem Lieferanten Mängel am Computerdienst zuzurechnen sind. Wenn dem Lieferanten keine Mängel zugeschrieben werden können und / oder die Mängel auf Fehler oder Unvollkommenheiten des Kunden zurückzuführen sind, beispielsweise auf die Lieferung falscher oder unvollständiger Informationen, berechnet der Lieferant dem Kunden die Kosten für Wiederholungen gemäß den üblichen Tarifen. . Wenn die Reparatur von Mängeln, die dem Lieferanten zuzurechnen sind, technisch oder vernünftigerweise unmöglich ist, schreibt der Lieferant die vom Kunden geschuldeten Beträge für den entsprechenden Computerdienst gut, ohne dem Kunden gegenüber weiter oder anderweitig haftbar zu sein. Dem Kunden entstehen keine anderen Rechte aufgrund von Fehlern im Computerservice als die in diesem Garantieschema beschriebenen.
DIENSTLEISTUNGEN
Die Bestimmungen in diesem Kapitel "Services" enthalten, zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser Bedingungen und Konditionen gilt, wenn der Lieferant bietet Dienstleistungen, wie Beratung, Machbarkeitsstudien, Beratung, Schulung, Kurse, Schulungen, Support, Abordnung, Hosting, Design, Entwicklung , Durchführung oder die Verwaltung von Software, Websites oder Informationssysteme und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Vernetzung. Diese Bestimmungen in diesen Bedingungen und Bedingungen in Bezug auf spezifische Dienstleistungen wie Computer-Software Entwicklung und Wartung enthalten.
17 Durchführung
17.1 Der Lieferant wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen mit Sorgfalt zu erbringen, falls dies in Übereinstimmung mit den schriftlich mit dem Kunden festgelegten Vereinbarungen und Verfahren erforderlich ist. Alle Leistungen des Lieferanten werden auf der Grundlage einer Best-Effort-Verpflichtung erbracht, es sei denn und sofern der Lieferant in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis versprochen hat und das entsprechende Ergebnis ebenfalls mit ausreichender Entschlossenheit beschrieben wurde. Vereinbarungen bezüglich eines Servicelevels werden immer ausdrücklich schriftlich vereinbart.
17.2 Wenn vereinbart wurde, dass die Dienstleistungen in Phasen erbracht werden, ist der Lieferant berechtigt, den Beginn der Dienstleistungen einer Phase zu verschieben, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
17.3 Nur wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Lieferant verpflichtet, bei der Erbringung der Leistungen zeitnahe und verantwortungsvolle Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu folgen, die den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ändern oder ergänzen. Wenn diese Anweisungen jedoch befolgt werden, werden die betreffenden Arbeiten gemäß Artikel 18 erstattet.
17.4 Wurde ein Servicevertrag im Hinblick auf die Leistung einer bestimmten Person geschlossen, ist der Lieferant nach Rücksprache mit dem Kunden stets berechtigt, diese Person durch eine oder mehrere andere Personen mit den gleichen Qualifikationen zu ersetzen.
17.5 In Ermangelung eines ausdrücklich vereinbarten Abrechnungsplans sind alle Beträge, die sich auf vom Lieferanten erbrachte Dienstleistungen beziehen, einmal pro Kalendermonat im Voraus fällig.
- Modifikation und zusätzliche Arbeit
18.1 Wenn der Lieferant auf Anfrage oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Arbeiten oder andere Dienstleistungen außerhalb des Inhalts oder des Umfangs der vereinbarten Dienstleistungen erbracht hat, werden diese Dienstleistungen oder Dienstleistungen vom Kunden gemäß den üblichen Tarifen des Lieferanten erstattet. Zusätzliche Arbeiten gelten auch, wenn eine Systemanalyse, ein Design oder Spezifikationen spezifiziert oder geändert werden. Der Lieferant ist niemals verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen, und er kann verlangen, dass hierfür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird
18.2 Der Kunde akzeptiert, dass Arbeiten oder Leistungen gemäß Artikel 18.1 den vereinbarten oder erwarteten Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung sowie die gegenseitige Verantwortung des Kunden und des Lieferanten beeinflussen können. Die Tatsache, dass (die Forderung nach) zusätzlicher Arbeit während der Ausführung des Vertrags auftritt, ist niemals ein Grund für den Kunden, den Vertrag aufzulösen oder zu kündigen.
18.3 Sofern für die Dienstleistungen ein Festpreis vereinbart wurde, wird der Lieferant den Kunden auf Anfrage im Voraus schriftlich über die finanziellen Folgen dieser zusätzlichen Aktivitäten oder Leistungen informieren.
- Die Ausbildung, Kurse und Schulungen
19.1 Soweit die Dienstleistungen des Lieferanten besteht aus der Betreuung von einer Ausbildung oder Weiterbildung, kann Lieferant vor Beginn der betreffenden Ausbildung oder Weiterbildung Voraus Zahlung. Die Auswirkungen der Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildung oder Ausbildung bestimmt sich nach den üblichen Regeln des Lieferanten.
19.2 Wenn die Anzahl der Anmeldungen nach Ansicht des Lieferanten Anlass dazu gibt, ist der Lieferant berechtigt, die Ausbildung, den Kurs oder die Ausbildung mit einem oder mehreren anderen Kursen, Kursen oder Schulungen zu kombinieren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen zu lassen.
- Die Abordnung
20.1 Der Abordnung im Sinne von diesen Bedingungen gibt es einen Mitarbeiter von dem Lieferanten (im folgenden: der Abgeordnete Arbeitnehmer) an den Client zu Verfügung , um diese Mitarbeiter unter Aufsicht und Leitung c q. Regie der Arbeit für Client durchgeführt werden.
20.2 Lieferant bemüht, dass die entsandten Arbeitnehmer für die Dauer der Vereinbarung zur Verfügung ist nach wie vor zur Verfügung stehen, vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 17.4 der Austausch.
20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, Ersatz des entsandten Mitarbeiters zu verlangen (i) wenn, die entsandten Mitarbeiter nachweislich nicht ausdrücklich vereinbarten Qualitätsanforderungen und Client innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Tag der Aufnahme der Arbeiten schriftlich darzulegen, oder (ii) im Fall der Langzeiterkrankung oder Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses des entsandten Mitarbeiters. Wird der Lieferant auf Verlangen unverzüglich mit höchster Priorität eingeräumt werden. Lieferant gewährleistet nicht den Austausch immer möglich ist. Wenn der Ersatz nicht möglich ist oder nicht beizukommen, verfallen die Ansprüche des Client an der weiteren Erfüllung des Vertrages sowie alle Ansprüche des Client wegen Nichteinhaltung der Vereinbarung. Zahlungsverpflichtungen des Client in Bezug auf die durchgeführten Arbeiten bleiben erhalten.
20.4 Der Lieferant ist verpflichtet, die Lohnsteuer und (Vor-) Prämien für die Sozialversicherung, die im Zusammenhang mit dem Vertrag für den abgeordneten Arbeitnehmer zu zahlen sind, vollständig und rechtzeitig zu zahlen. Der Lieferant stellt den Kunden von allen gesetzlichen Ansprüchen der Steuerbehörden oder Sozialversicherungsbehörden in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungsprämien frei, die in direktem Zusammenhang mit der Entsendung des abgeordneten Arbeitnehmers durch den Lieferanten stehen (sogenannte Mieterhaftung), sofern der Kunde die entsprechenden Ansprüche vollständig gegenüber dem Lieferanten begleicht. Verlassen, mit ihm uneingeschränkt zusammenarbeiten und ihm alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und auf Wunsch des Lieferanten Proxys bearbeiten.
20.5 Lieferant übernimmt keine Haftung für die Auswahl der Mitarbeiter oder für die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten unter der Aufsicht und Leitung c q. Regie der Client eindeutig festgestellt wurde.
SOFTWARE ENTWICKLUNG
In diesem Kapitel "Software Entwicklung" Bestimmungen aufgeführt werden, zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung und den besonderen Bestimmungen im Abschnitt "Dienstleistung", wenn der Lieferant im Auftrag der Client Software entwickelt oder installiert. Für diese Software ist auch das Kapitel "Verwendung und Wartung von Software", anwendbar, sofern das Ausmaß des Befalls in diesem Abschnitt soll darauf verzichtet werden. Die in diesem Kapitel genannten beziehen sich nur auf die Rechte und Pflichten für eine Datenverarbeitungsmaschinen lesbarer Form und definiert für solche einen maschinenlesbaren Materialien, als auch auf der zugehörigen Dokumentation. Wo in diesem Kapitel über Software gesprochen wird, sind damit auch für Websites.
- Software Entwicklung
21.1 Sofern nicht bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung oder ein Design technische Daten zur Entwicklung von Software des Lieferanten zur Verfügung stehen, legen die Vertragsparteien in schriftlicher Form die Software entwickelt in Abstimmung und auf welche Weise das sein wird. Die Entwicklung der Software führt der Lieferant mit Versorgung auf der Grundlage der Informationen vom Client zur Verfügung gestellt, für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz des Client. Wenn sich die Parteien sich darauf geeinigt haben, dass die Entwicklung Methode laufende der Prozess immer neue Prioritäten notwendigen, wird dieses gemeinsam zur standen kommen
21.2 Lieferant ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder Konsistenz der Informationen technische Daten oder Design zu prüfen und bei der Beobachtung der Mängel der vereinbarten Arbeiten auszusetzen bis der Client entfernt hat die Unzulänglichkeiten.
21.3 Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 6 erhält der Client nur das Recht zur Nutzung der Software im eigenen Unternehmen oder Organisation. Nur, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, den Quellcode der Software und für die Entwicklung der Software technische Unterlagen zur Verfügung gestellt werden an dem Client, in diesem Fall wird der Client berechtigt, Änderungen in der Software anzubringen. Wenn der Lieferant in gerader Ausführung, ist den Quellcode und/oder die technischen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden an dem Client, ist Lieferant berechtigt eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
- Lieferung, Installation und Abnahme
22.1 Der Lieferant wird bei der Entwicklung von Software so viel wie möglich in Übereinstimmung mit den schriftlichen Spezifikationen und Installation nur auftritt, wenn die Montage durch den Lieferanten schriftlich vereinbart worden liefern. In der Abwesenheit von einem ausdrückliche Vereinbarung über die Software wird die Installation von Client selbst gemacht, Einrichtung, Parametrierung, Tuning und, falls notwendig, das Equipment und Anpassen der Benutzeroberfläche Anpassen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde ist Lieferant nicht verpflichtet die Daten zu konvertieren.
22.2 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist der Zeitraum vierzehn Tage nach Lieferung oder, wenn ein Lieferant schriftlich vereinbart um die Installation, nach der Fertigstellung der Installation. Während der Testphase ist der Client nicht erlaubt die Software für produktive oder betriebliche Zwecke zu nutzen. Lieferant kann jedoch verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Client mit ausreichend qualifiziertem Personal eine angemessene Prüfung der ausreichenden Größe und Tiefe auf (zwischen-)Ergebnisse der Entwicklung und, dass sie das Prüfungsergebnis schriftlich, klar und verständlich an Lieferanten gemeldet werden.
22.3 . Die Software gilt zwischen den Vertragsparteien als angenommen:
- Sofern zwischen den Parteien nicht ist vereinbart eine Prüfung bei Lieferung oder technische Installation schriftlich ist vereinbart bei die Fertigstellung der Installation, oder
- Wenn ein Abnahmetest zwischen den Parteien vereinbart ist: am ersten Tag nach dem Testzeitraum, oder
- Wenn der Lieferant vor Ende der Prüfung einen Prüfbericht gemäß Artikel 22.5 erhalten: Zu der Zeit, dass die angesprochenen Fehler in diesem Bericht im Sinne von Artikel 6.6 wiederhergestellt sind, unbeschadet der Präsenz von Unvollkommenheiten, die nach Artikel 22.6 der Annahme nicht im Wege steht. Abweichend davon wird die Software, wenn der Client vor dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Zustimmung jede Nutzung für produktive oder betriebliche Zwecke, voll akzeptiert, gelten es ab dem Beginn der Abnahme.
22.4 So weit, bei der Durchführung der vereinbarten Abnahme zeigt, dass die Software Fehler enthält, die den Projektfortschritt behindern Abnahme Test, wird der Client Lieferant schriftlich detaillierte Informationen, in diesem Fall wird die Abnahme Test unterbrochen, bis die Fehler behoben sind.
22.5 Wenn bei die Abnahme Prüfung die Software Fehler enthält im Sinne von Artikel 6.6 wird Client Lieferant am spätestens am letzten Tag der Probezeit in Kenntnis stellen durch schriftlich ein detaillierten Bericht über die Fehler. Lieferant wird sein Bestes tun um die Fehler innerhalb angemessenen Frist zur beheben. Lieferant ist berechtigt temporäre Lösungen Programm Umwege oder Problem vermeidende Beschränkungen zu nutzen.
22.6 Abnahme der Software kann nicht verweigert werden aus anderen Gründen als die im Zusammenhang mit der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen und auch nicht wegen der Existenz der kleinen Fehler, Fehler, dass Betriebs- oder produktive Inbetriebnahme der Software nicht vernünftig im Wege stehen, unbeschadet der Verpflichtung des Lieferanten an diesen kleinen Fehler im Rahmen der Regelung des Artikels 25, soweit anwendbar, zum Wiederherstellen. Akzeptanz kann auch nicht daran denken in Bezug auf Aspekte der Software, die nur subjektiv bewertet werden, wie z. b. die Konzeption von User Interfaces.
22.7 Wenn die Software in verschiedenen Phasen und /oder Teile werden geliefert und getestet, lassen Sie die Verweigerung der Abnahme einer bestimmten Stufe und/oder ein Teil einer möglichen Annahme von einem früheren Stadium und/oder eine andere Komponente nicht berührt
22.8 Annahme der Software auf eine der Bestimmungen nach Artikel 22.3 hat den Effekt, dass dem Lieferanten vollständig entladen ist für die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Entwicklung und Bereitstellung von Software und, wenn auch, wobei sie gegebenenfalls die Einrichtung durch den Lieferanten vereinbart ist, von seinen Pflichten in Bezug auf die Installation der Software. Annahme der Software hat keinen Einfluss auf die Rechte des Client auf der Grundlage von Artikel 22.6 über kleine Mängel und Artikel 25 auf Garantie.
22.9 Bei Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten Abrechnungspläne werden alle Beträge im Zusammenhang mit der Entwicklung der Software fällig, da die Lieferung der Software oder, wenn man auch als entsprechende Installation durch den Lieferanten schriftlich vereinbart worden ist, nach Abschluss der Installation durchzuführen.
VERWENDUNG UND WARTUNG DER SOFTWARE
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt "Betrieb und Wartung", zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Software, die von den Lieferanten zur Verfügung gestellt werden. Die Rechte der in diesem Kapitel für eine solche Software, sowie die zugehörige Dokumentation bezeichnet und Verbindlichkeiten beziehen sich ausschließlich auf Computer-Software in einem lesbaren für eine lesbare Datenverarbeitungsmaschine und aufgezeichnet, all dies möglicherweise auch durch die Bereitstellung neuer Versionen. Die in diesem Kapitel genannte Software sollten auch gelesen werden als Websites.
- Lizenz
23.1 Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 6, gibt Lieferant Client ein nicht-exklusives Recht zur Verwendung der Software. Der Client wird immer noch beachten die strikt zwischen den Parteien vereinbarten Einschränkungen bezüglich der Verwendung. Unbeschadet der allgemeinen Bedingungen in diesem Sektor umfasst das Recht der Client nur die richtige Software zu laden und auszuführen.
23.2 Die Software kann nur durch den Client in seinem eigenen Unternehmen oder Organisationen verwendet werden auf einer Rechner-Einheit und für eine bestimmte Anzahl oder Art der Benutzer oder Verbindungen, für die die Lizenz erteilt wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist, die Rechner Einheit des Client, auf dem die Software zum ersten Mal verwendet wird und die Anzahl der Verbindungen, die zum Zeitpunkt der ersten Anwendung auf die Rechner Einheit angeschlossen ist, wird die Rechner Einheit und Anzahl der Verbindungen, für die Lizenz erteilt wird. Zu jeder Störung der Verarbeitung kann die Software für die Dauer der Störung an einem anderen Rechner Einheit verwendet werden. Die Rechte können in Beziehung zu mehreren Rechner-Einheiten in dem Umfang, dass die Vereinbarung ausdrücklich zeigt.
23.3 Die Lizenz ist nicht übertragbar. Der Client ist nicht berechtigt die Software Medien wo es ist aufgezeichnete zu verkaufen, zu verleasen, zu unter lizenzieren, entsorgen oder eingeschränkte Rechte zu gewähren oder in irgendeiner Weise oder für irgendeinen Zweck als ein Drittel eingeschränkte Rechte gewähren oder auch die Hosting von einem dritten unterzubringen, auch nicht, wenn der Software alleinig durch Dritten benutzt wird für Client. Client ist nicht erlaubt Änderungen anzubringen alleinig für Fehler Beseitigung. Client wird der Software nicht benutzen für die Verarbeitung von Daten von Dritten (Time Sharing). Der Quellcode von der Software und die technischen Unterlagen werden nicht zu Verfügung gestellt am Client, auch nicht, wenn Client bereit ist einen finanzielle Entschädigung zu zahlen. Der Client erkennt, dass der Quellcode ist vertraulich und enthält Geschäftsgeheimnisse von Lieferant.
23.4 Unmittelbar nach dem Ende des Gebrauchsrechts zur Nutzung Software werden alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software an den Lieferanten zurückgeben. Wenn die Parteien darüber einig sind, dass der Client am Ende der lizenzierten Kopien zerstört wird, wird der Client von dieser Vernichtung Lieferanten unverzüglich schriftlich mitteilen.
- Lieferung, Installation und Abnahme
24.1 Der Lieferant wird der Software zur Verfugung geben am Client auf die vereinbarte Median Träger. Lieferant wird die Installation ausfuhren, wenn das schriftlich ist vereinbart. In der Abwesenheit der ausdrückliche Vereinbarungen über die Software wird die Installation von Client selbst gemacht, ist die Parametrierung, Tuning und, falls notwendig, das Equipment und Anpassen der Benutzeroberfläche. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde ist Lieferant nicht verpflichtet die Daten zu konvertieren.
24.2 Wenn ein Abnahmetest schriftlich vereinbart ist zwischen den Parteien, sind Artikel 22.2 bis 22.7 zuständig. Wenn sich die Parteien kein Abnahmetest vereinbart haben akzeptiert der Client die Software in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Auslieferung befind, also mit allen sichtbaren und unsichtbaren Fehler und andere Defekte, unbeschadet der Pflichten des Lieferanten im Rahmen der Abteilung Garantie des Artikels 25. In allen Fällen sind die Bestimmungen von Artikel 22.8 unbeschadet.
24.3 Bei Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten Abrechnungsplan sind alle Beträge für die Bereitstellung von Software verschuldet bei Lieferung von der Software oder wenn schriftlich ist vereinbart beim Installation von die Software.
25 Garantie
25.1 Der Lieferant wird alle Anstrengungen unternehmen, um Fehler in der Software im Sinne von Artikel 6.6 innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wenn dies innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Lieferung erfolgt oder wenn zwischen den Parteien ein Abnahmetest vereinbart wurde, innerhalb von drei Monaten nach Lieferung. Die Abnahme wurde dem Lieferanten ausführlich schriftlich mitgeteilt. Der Lieferant garantiert nicht, dass die Software ohne Unterbrechung, Fehler oder andere Mängel funktioniert oder dass alle Fehler und sonstigen Mängel behoben werden. Die Reparatur wird kostenlos durchgeführt, es sei denn, die Software wurde im Auftrag des Kunden anders als zu einem festen Preis entwickelt. In diesem Fall berechnet der Lieferant die Reparaturkosten zu den üblichen Preisen. Der Lieferant kann die Reparaturkosten gemäß den üblichen Sätzen in Rechnung stellen, wenn Nutzungsfehler oder missbräuchliche Verwendung des Kunden aus anderen Gründen vorliegen, die dem Lieferanten nicht zugeschrieben werden können, oder wenn die Fehler während der Durchführung des vereinbarten Abnahmetests hätten festgestellt werden können. Die Wiederherstellung beschädigter oder verlorener Daten fällt nicht unter die Garantie. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten Änderungen vornimmt oder Änderungen an der Software vornehmen lässt. Diese Erlaubnis wird aus unangemessenen Gründen nicht verweigert.
25.2 Fehler werden an einem vom Lieferanten zu bestimmenden Ort repariert. Der Lieferant ist berechtigt, temporäre Lösungen, Programmumwege oder Problem-vermeidende Einschränkungen in der Software zu installieren.
25.3 Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Fehler zu reparieren, die nach Ablauf der in Artikel 25.1 genannten Garantiezeit gemeldet wurden, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ein Wartungsvertrag geschlossen, der eine solche Reparaturverpflichtung enthält.
26 Wartung
26.1 Wenn ein Wartungsvertrag für die Software abgeschlossen wurde oder die Wartung in der Benutzergebühr für die Software enthalten ist, meldet der Kunde dem Lieferanten festgestellte Fehler im Detail gemäß den üblichen Verfahren des Lieferanten. Nach Erhalt der Benachrichtigung wird der Lieferant alle Anstrengungen unternehmen, um Fehler im Sinne von Artikel 6.6 zu reparieren und / oder Verbesserungen in späteren neuen Versionen der Software vorzunehmen. Je nach Dringlichkeit werden die Ergebnisse dem Kunden in der vom Lieferanten festzulegenden Weise und Dauer zur Verfügung gestellt. Der Lieferant ist berechtigt, temporäre Lösungen, Programmumwege oder problemvermeidende Einschränkungen in der Software zu installieren. In Ermangelung ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarungen wird der Kunde selbst die korrigierte Software oder die zur Verfügung gestellte neue Version installieren, einrichten, parametrisieren und optimieren und gegebenenfalls die dafür verwendete Ausrüstung und Betriebsumgebung anpassen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Lieferant nicht zur Datenkonvertierung verpflichtet.
26.2 Der Lieferant garantiert nicht, dass die Software ohne Unterbrechung, Fehler oder andere Mängel funktioniert oder dass alle Fehler oder sonstigen Mängel behoben werden.
26.3 Der Lieferant kann die Reparaturkosten zu den üblichen Sätzen berechnen, wenn Nutzungsfehler oder unsachgemäße Verwendung oder andere Ursachen vorliegen, die dem Lieferanten nicht zugeschrieben werden können, oder wenn die Software von anderen als dem Lieferanten geändert wurde. Die Wiederherstellung beschädigter oder verlorener Daten wird nicht durch die Wartung abgedeckt.
26.4 Wenn ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, stellt der Lieferant dem Kunden diesen zur Verfügung, sobald verbesserte Versionen der Software verfügbar sind. Drei Monate nach der Bereitstellung einer verbesserten Version ist der Lieferant nicht mehr verpflichtet, Fehler in der alten Version zu reparieren und Support in Bezug auf eine alte Version zu leisten. Um eine Version mit neuen Möglichkeiten und Funktionen bereitzustellen, kann der Lieferant vom Kunden verlangen, eine neue Vereinbarung mit dem Lieferanten zu schließen und eine neue Gebühr für die Bereitstellung zu zahlen.
26.5 Hat der Kunde nicht gleichzeitig mit dem Abschluss des Vertrages über die Bereitstellung der Software einen Wartungsvertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen, kann der Lieferant nicht verpflichtet werden, zu einem späteren Zeitpunkt einen Wartungsvertrag abzuschließen.
26.6 Mangels eines ausdrücklich vereinbarten Abrechnungsplans sind alle Beträge im Zusammenhang mit der Wartung von Software vor Beginn des Wartungszeitraums fällig.
- Software des Lieferanten
27.1 Wenn und soweit der Lieferant dem Kunden Software von Drittanbietern zur Verfügung stellt, gelten für diese Software die Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter, sofern dies dem Kunden vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurde. Der Kunde akzeptiert die beabsichtigten Bedingungen Dritter. Diese Bedingungen können vom Kunden beim Lieferanten eingesehen werden, und der Lieferant sendet diese Bedingungen auf seine Anfrage kostenlos an den Kunden. Wenn und soweit die genannten Geschäftsbedingungen Dritter in der Beziehung zwischen Kunde und Lieferant aus irgendeinem Grund als nicht anwendbar oder für nicht anwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.
WEBDESIGN / WEBDEVELOPMENT
In diesem Abschnitt "Web Design / Web-Entwicklung" dargelegte Bestimmungen, gilt zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Lieferant bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign / Webdevelopment, die dazu bestimmt ist, zu erstellen, neu zu erstellen, Entwicklung und Sanierung von Websites und Web Applikationen.
- Finanz
28.1 Die Webdesign-Pakete der Lieferanten umfassen Design und Entwicklung (siehe Paketvarianten). Falls zutreffend, beginnt das kostenlose Hosting und Support der Website für die ersten 12 Monate (nur für Custom Made Websites) (gemäß Artikel 33.15), wenn die Website des Kunden "live" ist. Ein Domainname kann vom Lieferanten im Namen des Kunden registriert oder vom Kunden bereitgestellt werden. Wenn der Client bereits einen Domainnamen besitzt, kann der Anbieter eine kostenlose DNS-Übertragung arrangieren. Der Lieferant richtet bei Bedarf auch E-Mail-Konten für den Kunden ein (siehe Paketvarianten).
28.2 Website-Lease-Pakete müssen vom Kunden im ersten Monat vor dem Start bezahlt werden. Nachzahlungen müssen immer vor dem letzten Tag des Monats auf dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben werden.
28.3 Custom Made und andere Webdesign-Pakete müssen vom Kunden vor Beginn zu 50% im Voraus bezahlt werden. Mit Genehmigung des Webdesigns müssen 40% bezahlt werden und mit der Website fertig, müssen alle verbleibenden ausstehenden Beträge bezahlt werden. Alle ausstehenden Artikel müssen bezahlt werden, bevor die Website "live" geschaltet wird.
28.4 Alle ausstehenden Artikel vom Kunden zum Lieferanten müssen bezahlt werden, bevor der Lieferant dem Kunden die Anmeldedaten zur Verfügung stellt.
28.5 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Preise der Artikel oder Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Alle Preise für den Vorauszahlungszeitraum sind garantiert.
28.6 Wenn der Kunde in Bezug auf Zahlungen in Verzug ist, kann dies zur Einstellung Ihrer Website und Ihrer E-Mail-Dienste führen.
28.7 Sie werden automatisch innerhalb von 48 Stunden wieder verbunden, wenn Sie die ausstehenden Rechnungen einschließlich der Kosten für die erneute Verbindung bezahlen. LoginSecure berechnet dann Wiederverbindungskosten in Höhe von €50.
28.8 Zusätzliche Extras wie Grafikdesign, Layout Änderungen, zusätzliche Joomla-Plus-Ins, zusätzliche Funktionen, Artikel usw. müssen vom Kunden vor Arbeitsbeginn vollständig bezahlt werden.
- Stornierung und Rückerstattung
29.1 Alle erhaltenen Einlagen werden nicht zurückerstattet.
29.2 Client Stornierung jeglicher Dienst von Lieferant in jeder Phase muss schriftlich per E-Mail stattfinden. Verbleibende geschuldete Beträge bleiben, unabhängig von der Stufe der Entwicklung oder Herstellung von dem Projekt.
29.3 Nicht-Zahlung aller offenen Beträge wird an ein Inkassobüro zur vollständigen Bezahlung plus Spesen übertragen.
29.4 Zahlungen für die folgenden 12 Monate Hosting und Support-Pakete erhaltenen werden nicht zurückerstattet.
29.5 Lieferant bietet keine Rückerstattungen für Server, Service oder Software-Fehler.
- Allgemein
30.1 Obwohl Lieferant ist bemüht, jedem Projekt pünktlich oder früher abgeschlossen zu haben, ist es nicht möglich Lieferant für die Verzögerung bei der Konstruktion oder Entwicklung eines Website-Design Paket verantwortlich zu machen oder werden.
30.2 Lieferant behält sich das Recht von Zugriff zu stornieren von alle Dienstleistungen, welche durch Lieferant geliefert wird an dem Auftraggeber.
30.3 Einzelkonten sind für die vorgesehene Verwendung nur von dem Kontoinhaber.
30.4 Der Lieferant erlaubt nicht, dass einer der folgenden Inhalte auf den Servern des Lieferanten gespeichert wird: (a) Illegales Material, einschließlich urheberrechtlich geschützter Werke, kommerzieller Audio-, Video- oder Musikdateien oder jegliches Material jeglicher Art, das gegen den Bund verstößt , staatliche oder lokale Gesetze oder Vorschriften überall auf der Welt. (b) erotisches Material, einschließlich Pornografie, erotische Fotos oder auf andere Weise unzüchtige oder obszöne Inhalte jeglicher Art. Einige "Inhalte für Erwachsene" liegen im alleinigen Ermessen des Anbieters, einschließlich illegaler Software, ROMs, Emulatoren, Phreaking, Hacking, Passwort-Cracking, IP-Spoofing usw. oder der Verschlüsselung der oben genannten Materialien. Dies gilt auch für Websites mit Links zu Anleitungen zu solchen Materialien.
30.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden alle Websites diskret platziert ein "Powered by LoginSecure" oder ähnliche Link zu der Website der Lieferant.
30.6 Lieferant verwaltet nicht die Interaktion zwischen Ihrer Website und seinen Besuchern.
30.7 Aus Sicherheitsgründen wird er keine Zugriffe gegeben zur Directadmin, cPanel, Plesk und FTP an jeden Auftraggeber.
30.8 Lieferant entwickelt alle Websites, auf die neueste stabile Version von Joomla. Lieferant ist nicht für die Installation von künftigen Versionen von Joomla verantwortlich. Alle Anträge auf Installation und das Aktualisieren von Joomla-Versionen wird zu unserem normalen Stundensatz berechnet.
30.9 Lieferant gibt keine Zugriffe zur "Top Level" besser bekannt als "Super Administrator" admin auf alle Joomla Website Projekt bekannt.
- Website Design
31.1 Alle Varianten in Web-Design Pakete sind verfügbar unter www.loginsecure.eu.
31.2 Websites von Lieferanten werden durch den Auftraggeber selbst verwaltet. Lieferant ist nicht verantwortlich für Kopieren, bearbeiten verantwortlich oder aktualisieren den Inhalt der Auftraggeber seine / ihre Website.
31.3 Nach "Genehmigung" eines Website-Design Konzept werden alle weiteren Änderungen, nach diesem Punkt, ausgeführt gegen zusätzliche Design Gebühren.
31.4 Mit Ausnahme der nach Custom Made Maß Websites werden Websites geliefert mit der "Home" und "Kontakt" Seite und sind im Preis erhalten. Sofern sie innerhalb von 4 Wochen nach der Bestellung der Auftraggeber oder wenn die Website ist fertig geliefert (je nachdem, was früher eintritt).
31.5 Webseite Bilder werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Gegen eine geringe Gebühr können die Bilder von der Bibliothek Lieferanten bezogen werden. Alternativ können die Bilder von externer Bibliothek Websites erhalten werden oder werden die Bilder im Namen den Auftraggeber eingeholt werden. Für diesen Service berechnen wir unseren normalen Stundensatz und die kosten der Bilder.
31.6 Ein Website geht nur "live" nachdem volle Zahlung empfangen ist.
31.7 Wenn die Client-Dienste "Logo-Design" und einem Website-Pakete zur gleichen Zeit abnehmt , wird der Lieferant am erste anfangen mit Logo-Design / Entwicklung vor dem Start der Konstruktion / Entwicklung der Website.
31.8 E-Commerce-Websites werden entwickelt und mit einer Standard-E-Commerce-Konfiguration und Layout ausgeliefert. Dazu gehören Produktseite, Checkout-Seite und die Basis Versand Konfiguration. Jegliche Abweichungen oder Änderungen an diesen Layouts werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
32 Modular Struktur
32.1 Website Module im Voraus oder nachher gekauft werden installiert auf dem Client seine / ihre Website auf einem einfachen Niveau. Lieferant garantiert, dass das Modul funktioniert. Mit Ausnahme der Module, wo es ist wichtig, dass der Auftraggeber bestimmte Informationen füllt, wo der Lieferant keine Rechte zu hat
32.2 Die weitere Konfiguration der Module, neben der Einstellung der Basisstufe, werden an den Auftraggeber berechnet.
32.3 Nach der Grundinstallation und jeder Änderung eines Moduls wird eine optionale Monatliche Support Gebühr auf den vereinbarten Tarif des Lieferanten erhoben, die ab dem Tag des vom Lieferanten bereitgestellten Zugriffs zu zahlen ist.
32.4 Wenn ein Auftraggeber keine Abos abnehmt für Unterstützung eines Moduls werden alle Fragen, Änderungen, Aktualisierungen oder ähnliches betrachtet als bezahlte Dienstleister und werden in Blöcken von mindestens 30 Minuten berechnet.
32.5 Installieren von aktualisierten Versionen der jedes Modul ist mit einem Mindestbetrag von das normalen Stundensatz von Lieferanten sowie zusätzliche Zeit / Kosten auf Neukonfiguration, Anpassung und Testaufwand.
32.6 Hosting und Support.
33.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden Websites von den Lieferanten gehostet.
33.2 Auftraggeber die alternative Hosting verwenden möchte, sollten bestätigen, dass solche Hosting geeignet ist für die entwickelte Website von Lieferanten. Lieferant ist nicht verantwortlich für Probleme, Schäden, Folgeschäden, Ansprüche Dritter, die sich ergeben können.
33.3 Lieferant kann keine 100 % Garantie bieten, dass keine Unterbrechungen oder Ausfallzeiten von der Hosting-Provider Hosting werden geben. Der Lieferant wird sich bemühen, den Auftraggeber über alle geplanten Aktualisierungen und Pflege informieren.
33.4 Wenn der Lieferant nicht die Hosting von der Website von der Auftraggeber liefert, wird der Lieferant Host Website für der Auftraggeber als der Lieferant ein Paket zu erstellen (nachdem alle Forderungen erfüllt worden sind) mit allen Dateien, die für ein Upload auf den Zwischenwirt. Die Installation wird durch der Auftraggeber oder durch den alternativen Hosting Anbieter durchgeführt werden.
33.5 Lieferant ist nicht für die Installation von einer Website auf eine andere Hosting Anbieter verantwortlich.
33.6 Lieferant leistet keine Unterstützung für eine Website, die nicht vom Lieferanten gehostet wird.
33.7 Lieferant bietet 12 Monate kostenloses Hosting und Unterstützung (in Übereinstimmung mit Artikel 33,15) mit dem Erwerb eines Website-Paket (ohne Unterstützung für Website-Module).
33.8 Siehe "Modular Struktur" für die allgemeinen Bestimmungen über die Unterstützung der Website Modulen.
33.9 Hosting und Support startet mit dem Datum, das der Lieferant anfangt mit der Entwicklung der Website der Auftraggeber.
33.10 Alle Zahlungen für Hosting und Support werden nicht zurückerstattet.
33.11 Lieferant bietet Unterstützung während der Geschäftszeiten für alle Auftraggeber über www.loginsecure.eu. Haben Sie Fragen oder Kommentare sollten dieses über das Ticket System durchgeführt werden. Der Helpdesk bietet eine breite Palette von Anleitungen, Videos, Tutorials und häufig gestellten Fragen, um den Auftraggeber mit seiner / ihrer Website zu helfen. In den meisten Fällen kann die Antwort bei der Informationen von dem Helpdesk gefunden werden. Der Hersteller empfiehlt allen Auftraggeber, bevor sie ein Ticket machen, um diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Die Tickets werden während der üblichen Geschäftszeiten MEZ beantwortet.
33.12 Die Zahlung für alle nächsten 12 Monate Hosting und Support-Zeiträume wird in den letzten Monaten der Vorperiode an den Lieferanten bezahlt werden. Der Lieferant hat die Rechnung für diese früh in der Auftraggeber zu liefern. Bei Zahlungsverzug gilt Artikel 28.6.
33.13 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass es nicht in der Verantwortung des Lieferantenist zu Wissen oder Unterstützung zu bieten außerhalb der definierten Dienstleistungsanbieter / ihrer Website-Pakete.
33.14 Per Telefon und E-Mail-Unterstützung ist nicht durch den Lieferanten unterstützt. Lieferant behält sich vor, Ausnahmen zu machen.
33.15 Alle Formen der Unterstützung unterliegen fair use Zeitdruck von 4 Stunden pro Monat. Support Zeit umfasst alle Formen der Kommunikation und Zeit für die Forschung, Entwicklung, Installation, Maß arbeiten, Prüfung und Design. Zusätzliche Unterstützung Zeit wird registriert und mit unseren aktuellen Stundensatz berechnet.
33.16 Wenn in Ausnahmefällen "DirectAdmin" oder "CPanel" oder "PLESK" oder "FTP" einem Kunden Zugriff gewährt wird, kann der Anbieter nur "grundlegenden" (nicht technischen) CMS-Support für diese Website anbieten. Der Lieferant kann in keiner Weise für Fehler, Verlust oder Zerstörung von Daten oder vergleichbare Daten aufgrund des Zugriffs auf "DirectAdmin", "CPanel", "PLESK" oder "FTP" haftbar gemacht werden. Eine Anfrage des Kunden zur Reparatur einer Website (falls möglich) durch den Lieferanten unterliegt einem formellen Angebot.
- Domain Registrierung
34.1 Lieferant kann nicht garantieren, dass ein Domain Namen zur Verfügung steht.
34.2 Wenn ein Webdesign-Paket einen kostenlosen Domainnamen bietet, gilt dies nur für einen Domainnamen, der sofort verfügbar (frei verfügbar) ist. Wenn der Domainname belegt ist, kann der Lieferant nach Bestätigung durch den Kunden Verhandlungen mit dem aktuellen Eigentümer des Domainnamens aufnehmen. Hieraus entstehende Kosten trägt der Kunde.
34.3 Domainnamen sind jederzeit Eigentum des Kunden. Mit Ausnahmen von bestimmten Aktionen. Dies wird in den vorgenannten Maßnahmen klar angegeben.
- Übertragung
35.1 Website erstellt durch der Lieferant werden nicht auf Servern der dritten verschoben, außer, wenn dieses vereinbart ist. Ein Umzug wird dann erst nach Zahlung aller offenen Positionen vom Client an den Lieferanten in Bewegung gesetzt. Siehe Abschnitt 33.4. Wenn Auftraggeber auf einem Server eines Dritten, die Umzug beauftragen, werden sie, zusätzlich €250,00 berechnet.
35.2 Lieferant ist nicht für Fehler in der Website oder E-Mail Datenverkehr verantwortlich vom Client während des Übertragungsprozesses.
35.3 Lieferant unterstützt keine Webseiten, die nicht vom Lieferanten gehostet werden.
35.4 Lieferant wird nicht die E-Mail Daten übersetzen bei einem Umzug. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich dieses selbst zu arrangieren.
ERWEITERUNGEN
36 Kauf Erweiterung (en)
36.1 Durch den Kauf einer Erweiterung erhalten Sie ein Jahr lang uneingeschränkten Zugriff auf die neueste Version der Erweiterung sowie Updates und Premium-Support. Mit dem Kauf einer Erweiterung erklären Sie sich damit einverstanden, dass:
Alle LoginSecure GPL-Erweiterungen werden als Open Source GNU GPL v2.0-Lizenzversionen veröffentlicht. Daher gibt es keine anderen Einschränkungen oder Bedingungen als die in der GNU GPL v2.0-Lizenz angegebenen.
Es gibt keine Garantie oder irgendeine Form von Haftung seitens LoginSecure.
LoginSecure behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung Rabatte oder dauerhafte Preisänderungen anzubieten.
36.2 Ein Jahr, nach dem Kauf von die Erweiterung, können sie die Erweiterung noch immer benutzen, ohne Limitierung. Sie könne die letzte neue Version, welches sie von unserer Website heruntergeladen habe, auf jedem von ihren Websites benutzen.
Sie können jedoch keine Erweiterungsupdates oder Premium-Support mehr erhalten, es sei denn, Sie verlängern Ihr Abonnement.
36.3 Obwohl die Anzahl der Downloads nicht begrenzt ist, kann ein Erweiterungskauf, z.B. Dass Account, dass die Erweiterung erworben haben, kann nicht geteilt werden. Das Teilen oder andere Methoden, die mehrere gleichzeitige Downloads ermöglichen (und dadurch die Leistung dieser Website beeinträchtigen), sind strengstens untersagt und können zur Beendigung des Supports und der Updates führen, die mit Ihrem Kauf einhergingen.
37 Verlängerungsgarantie
37,1 LoginSecure Produkte werden ‚wie sie ist‘, ohne Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch implizit. In keinem Fall haftet die juristische Person von LoginSecure für Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder andere Verluste, die sich aus der Verwendung oder Unfähigkeit der Verwendung von LoginSecure-Produkten ergeben.
37.2 Wir können nicht garantieren, dass unsere Produkte oder Dienstleistungen mit allen Joomla! Erweiterungen, da es derzeit keinen Zertifizierungsprozess für solche Erweiterungen gibt. Alle Produkte sind für die neueste Version von Joomla! 3, 4 (sofern nicht anders angegeben), wir können jedoch keine Garantie dafür geben, dass die Produkte mit zukünftigen Versionen von Joomla! funktionieren.
37.3 Obwohl wir nicht alle Websites oder Kunden kontrollieren können, die eine Erweiterung erwerben, unterstützen oder erlauben wir nicht die Verwendung unserer Produkte oder Dienstleistungen auf Websites für Erwachsene oder Glücksspiele oder Websites mit illegalen Inhalten.
38 Erweiterungsunterstützung
38.1 Kunden, die eine Erweiterung gekauft haben, können für einen Zeitraum von einem Jahr nach dem Kauf für die gekaufte (n) Erweiterung (en) auf das LoginSecure-Supportforum zugreifen und Support anfordern. Ein Jahr nach dem Kauf der Erweiterung erlischt das Recht, Support im Forum anzufordern. Benutzer, die unsere kostenlosen Erweiterungen oder kostenlosen Versionen unserer Erweiterungen herunterladen und verwenden, haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch LoginSecure. Der Zugang zum Forum kann durch Erneuerung des aktuellen Abonnements erworben werden. Weitere Unterstützung für Benutzer der kostenlosen Versionen erfolgt auf freiwilliger Basis.
38.2 LoginSecure behält sich das Recht vor, den Support in folgenden Situationen einzuschränken oder abzubrechen:
- Unangemessenes Verhalten des Kunden; wie schlechte Sprache, Rassismus usw.
- Fortsetzung / Wiederholung (Server-) Probleme, die von LoginSecure nicht behoben werden können (oder sollten)
- Der Kunde ist nicht kooperativ
39 Kündigung
39.1 Wir haben das Recht, Ihren Zugriff auf einige oder alle unserer Produkte und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung aus irgendeinem Grund zu sperren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir können die Produkte, die Website oder die Dienstleistungen oder Teile davon jederzeit nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung einstellen und Sie stimmen zu, dass wir weder Ihnen noch Dritten gegenüber für die Beendigung Ihres Zugriffs auf die Produkte haften , Website oder Dienstleistungen.
40 Urheberrecht und Eigentum
40.1 Der Kunde kann kein geistiges oder intellektuellen Eigentum, modifizierten oder nicht modifizierten LoginSecure-Produkten beanspruchen. Alle Produkte sind und bleiben Eigentum von LoginSecure, es sei denn, das Eigentum liegt eindeutig bei anderen Parteien (z. B. für Bibliotheken von Drittanbietern). LoginSecure respektiert das geistige Eigentum anderer. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Arbeit in einer Weise kopiert wurde, die eine Urheberrechtsverletzung darstellt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
41 Softwarelizenz: GNU / GPL V2
41.1 LoginSecure-Erweiterungen werden unter den Bedingungen der GNU General Public License v2.0 lizenziert (die vollständigen Details finden Sie hier http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html). Sie sind berechtigt, alle erforderlichen Änderungen an den Produkten vorzunehmen, um sie Ihren Zwecken anzupassen. Die Weitergabe des Originals oder einer modifizierten Version muss immer in Übereinstimmung mit der GNU GPL-Lizenz erfolgen. In diesem Fall dürfen Sie auch die Copyright-Informationen im Header der XML-Deskriptordatei oder der PHP-Datei nicht ändern oder entfernen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Anforderungen haben, die nicht durch diese Bedingungen abgedeckt sind.
42 Zusätzliche Bestimmungen gemäß Abschnitt 2 von GNU / GPL V2
42.1 Diese zusätzlichen Bedingungen beziehen sich auf LoginSecure und seine Software / Anwendungen / Programme / Erweiterungen (im Folgenden als Erweiterungen bezeichnet) sowie auf alle Aktualisierungen von Erweiterungen.
42.2 "LoginSecure" und alle Erweiterungsnamen (nicht generisch) sind Marken von LoginSecure. Die Lizenzierung der Erweiterungen unter der GPL impliziert keine Markenlizenz. Daher verbleiben alle Rechte, Titel und Interessen an unseren Marken vollständig bei LoginSecure.
42.3 Sofern hierin nicht ausdrücklich vorgesehen, werden Marken von LoginSecure keine Markenrechte gewährt. Lizenznehmer erhalten ein eingeschränktes, nicht exklusives Recht zur Verwendung des LoginSecure-Logos in Verbindung mit unveränderten Kopien der Erweiterungen.
42.4 Wenn der Lizenznehmer geänderte Kopien der Erweiterungen verteilt, muss er:
- Ersetzen / entfernen Sie alle Begriffe, Bilder und Dateien, die den Begriff "LoginSecure", einen der Erweiterungsnamen und LoginSecure-Logos enthalten.
- Entfernen Sie jeglichen Code, der eine Verbindung zu oder eine Last von Servern verursacht, die von LoginSecure verwaltet werden
- Der Begriff "LoginSecure" und alle Nebenstellennamen müssen aus allen visuellen Ausgaben (Front-End und Back-End) entfernt werden.
- Die Copyright-Hinweise in den Quellcodedateien dürfen nicht entfernt werden und müssen vollständig intakt bleiben.
42.5 Darüber hinaus müssen Lizenznehmer, die die Erweiterungen ändern, den geänderten Erweiterungen einen neuen Namen geben, der dem ursprünglichen Namen nicht verwirrend ähnlich ist, und dürfen ihn nicht unter dem Namen "LoginSecure" vertreiben.
Der Name "LoginSecure" oder einer der Erweiterungsnamen darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LoginSecure nicht verwendet werden, um Produkte zu unterstützen oder zu bewerben, die vom ursprünglichen Namen abgeleitet sind.
42.6 Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar angesehen wird, werden Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz befreit. Wenn der Lizenznehmer nicht vertreiben kann, um gleichzeitig seine Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere relevante Verpflichtungen zu erfüllen, darf er die Erweiterungen infolgedessen überhaupt nicht vertreiben.
- Marken und Urheberrechte
43.1 Das Design Ihrer Website ist urheberrechtlich geschützt und wird von den Lieferanten zur Verfügung gestellt für den Einsatz durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf das Design dieser Website zu verkaufen, zu reproduzieren und zu kopieren, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten.
43.2 Der Auftraggeber garantiert, dass er das Recht hat, alle anfallenden Marken auf Ihrer Website verwenden.
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